Das Altersvorsorgedepot kommt – staatlich gefördertes ETF-Sparen für Jedermann

Die gesetzliche Rente in Deutschland reicht für zunehmend mehr Menschen nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard auch nach dem Berufsleben weiter aufrechtzuerhalten – rund 20 % der Senioren und Seniorinnen ab 65 Jahren gelten hierzulande als armutsgefährdet.

Service – Das Problem ist nicht neu, zumindest war es lange absehbar, und schon 2002 sollte die Einführung der sogenannten Riester-Rente als private Altersvorsorge genau dieser Entwicklung entgegenwirken.

Heute, 24 Jahre später, lässt sich festhalten, dass die Riester-Rente zwar dazu geführt hat, dass mehr Menschen in eine private Altersvorsorge investieren, das eigentliche Ziel allerdings eindeutig verfehlt wurde. Nun soll ein neues Altersvorsorgemodell dafür sorgen, dass Rentner und Rentnerinnen in Zukunft mehr als nur das Minimum zum Leben haben.

Foto: günter/Pixabay

Staat führt ETF-Sparen zur Stärkung der Kapitalrente ein

Die Regierung hat ein bereits unter der Ampel initiiertes Vorhaben endlich umgesetzt, das
staatlich geförderte Altersvorsorgedepot. Mit diesem Produkt soll – auch dank Prämien und
Steuerfreiheit während der Ansparphase – die kapitalgedeckte Säule der Altersvorsorge in
Deutschland nachhaltig gestärkt werden.

Dabei handelt es sich nicht um ein klassisches Aktiendepot, sondern um einen langfristig angelegten Investmentfonds, der auch in klassische Investmentfonds, vornehmlich aber in sogenannte ETFs investiert.

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ETFs sind börsengehandelte Fonds, die die Wertentwicklung eines bestimmten Index möglichst exakt nachbilden. Ein MSCI-World-ETF beispielsweise beinhaltet Aktien von rund 1600 Unternehmen weltweit, wodurch die Anlage nicht vom Erfolg einzelner Unternehmen abhängt, sondern das Risiko auf zahlreiche Firmen in unterschiedlichen Ländern verteilt wird.

Attraktive Rahmenbedingungen für ETF-Investments

Eine Erfindung der Ampel sind ETFs selbstverständlich nicht, denn grundsätzlich kann man in diese Anlageklasse schon länger investieren. Die neue Reform, die ab dem 01.07.2027 gelten soll, macht also nichts „Neues“ möglich – neu ist nur, dass die Regierung ETF-Investments jetzt in ein staatlich gefördertes Rentenmodell integriert. Verbraucher sollen insbesondere von folgenden Vorteilen im Gegensatz zu bisherigen staatlichen Altersvorsorgeprogrammen profitieren:

Staatliche Zulagen

– je mehr Eigenbeitrag, desto höher die Zulage (bis max. 1800 Euro pro Jahr)
– deutlich einfacher als Riester-Rente (keine Einkommensprüfung, kein Mindestbeitragssystem)

Vereinfachte Struktur und Förderstruktur

– besonders einsteigerfreundlich (für jedermann möglich)
– kein komplizierter Mindestbeitrag
– weniger Bürokratie und Sonderregeln
– klare, einheitliche Förderlogik

Steuerliche Vorteile in der Ansparphase

– keine laufende Steuer auf Kapitalerträge im Depot
– keine Steuer auf Umschichtungen innerhalb des Depots
– Besteuerung erst bei Auszahlung

Kostenbegrenzung

– gesetzlich gedeckelte Kosten (je nach Ausgestaltung ca. 1–1,5 %)
– weniger Vertriebs- und Verwaltungskosten

Fazit

Das Thema Altersvorsorge betrifft alle und ist entscheidend für finanzielle Sicherheit im Alter. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der zunehmenden Belastung des staatlichen Rentensystems gewinnt die private und kapitalgedeckte Vorsorge somit weiter an Bedeutung. Ziel des neuen ETF-Rentenplans ist es, mehr Verbraucher zum kapitalmarktorientierten Sparen zu animieren und es vor allem im Rahmen der Altersvorsorge attraktiver zu machen. Die Reform fördert nicht ETF-Investments selbst, sondern macht ETF-basiertes Investieren zu einem staatlich subventionierten Altersvorsorgeprodukt mit klaren Regeln, Zulagen und Einschränkungen. (opm)