Lärm kann das Gehör irreversibel schädigen, wenn keine Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gibt es von der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) jetzt eine Checkliste, mit der sie die Lärmschutzmaßnahmen planen sowie den richtigen Gehörschutz auswählen können.
Magazin – In einer Arbeitsumgebung, die regelmäßig unter Lärmeinwirkung steht, besteht für die Beschäftigten die Gefahr einer Lärmschwerhörigkeit. Diese Berufskrankheit entsteht schleichend und ist nicht umkehrbar.
Um den Gesundheitsgefahren für das Ohr wirkungsvoll zu begegnen und den Bestimmungen der Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung gerecht zu werden, muss die tägliche Lärmexposition auf unter 80 Dezibel und das einmalige Lärmereignis auf unter 135 Dezibel beschränkt werden. Liegt die Exposition über dem gesetzlichen Maximalwert, sind Arbeitsschutzmaßnahmen nach dem sogenannten TOP-Prinzip, also in der Reihenfolge technisch, organisatorisch und persönlich, zu ergreifen.
Technischer und organisatorischer Schutz gegen Lärm
Die Möglichkeit von technischen und organisatorischen Maßnahmen hat Vorrang und muss als erstes geprüft werden, um die Belastungen für das Gehör zu minimieren.
In Frage kommen auf Baustellen insbesondere:
- Verwendung von lärmgeminderten Maschinen
- Verwendung von lärmgeminderten Kreissägeblättern oder Trennscheiben
- Verwendung der für die Tätigkeit erforderlichen passenden Maschine (keine Überdimensionierung)
- Kennzeichnung von Lärmbereichen: Arbeitsbereiche, die die Lärmschutzgrenzen (ab 85 Dezibel am Tag und 137 Dezibel in der Spitze) überschreiten, sind mit dem Hinweis: „Gehörschutz tragen“ zu kennzeichnen und entsprechend abzugrenzen.
- Vermeidung lärmintensiver Einsätze durch flexible Arbeitszeiten oder Rotationsprinzip
Das letzte Mittel: Der individuelle Schutz
Sollten die technischen und organisatorischen Möglichkeiten nicht ausreichen und ein effektiver Schutz des Gehörs nicht anders erreicht werden können, ist der Schutz durch die persönliche Schutzausrüstung sicherzustellen. Sobald der tägliche Lärmpegel auf 85 Dezibel ansteigt, wird das Tragen dieses Schutzes obligatorisch und muss den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in CE-geprüfter Qualität zur Verfügung gestellt werden.
Checkliste Gehörschutz
Nicht jeder Gehörschutz ist für jeden Zweck ideal. Für die Wahl des richtigen Gehörschutzes müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zunächst die Gegebenheiten und Anforderungen jedes einzelnen Arbeitsplatzes ermitteln. Dabei helfen folgende Fragen:
- Wie hoch ist die Tages-Lärmexposition?
- Müssen wichtige Informationen trotz Lärm hörbar sein?
- Müssen Warnsignale erkannt werden?
- Müssen Schallquellen geortet werden können?
- Ist Kommunikation erforderlich?
- Wird bei Hitze gearbeitet?
- Ist der Arbeitsplatz besonders staubig?
- Wurden die Mitarbeitenden bei der Auswahl des Gehörschutzmodells miteinbezogen?
- Wurden die Mitarbeitenden in der Anwendung und dem Einsatz des Gehörschutzes unterwiesen?
Weitere Informationen:
Die komplette Checkliste und weiterführende Informationen zum Thema Lärmprävention gibt es unter:
Lärm und Vibrationen | BG BAU – Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Gehörschutz | BG BAU – Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Arbeitsschutzprämien für Otoplastiken (Gehörschutz) | BG BAU – Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (opm)