TÜV-Verband attestiert zugelassenen E-Scootern hohes Sicherheits- und Brandschutzniveau

Diskussion um Mitnahmeverbot von E-Scootern in Bussen und Bahnen. Unabhängige technische Prüfung mit umfangreichen Batterietests gewährleisten hohes Sicherheits- und Brandschutzniveau. TÜV-Verband warnt vor E-Scootern ohne Betriebserlaubnis.

Magazin – Die in Deutschland zugelassenen E-Scooter verfügen über ein hohes Sicherheits- und Brandschutzniveau, das mit dem von Pedelecs bzw. E-Bikes vergleichbar ist. Zu dieser Einschätzung kommt eine Expertengruppe der im TÜV-Verband organisierten TÜV-Unternehmen. „Serienmäßig produzierte E-Scooter-Modelle müssen eine unabhängige Prüfung durchlaufen, bevor sie vom Kraftfahrt-Bundesamt eine Straßenzulassung erhalten“, sagt Richard Goebelt, Fachbereichsleiter Fahrzeug und Mobilität beim TÜV-Verband. „Im Rahmen dieser technischen Prüfung werden umfangreiche Tests der Batteriesicherheit vorgenommen. Daher gehen wir davon aus, dass ein hohes Brandschutzniveau bei E-Scootern gewährleistet ist.“ Die Prüfungen erfolgen auf der Grundlage umfassender gesetzlicher und normativer Anforderungen. Anlass für die Einschätzung des TÜV-Verbands ist eine Empfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), der den Betriebsverantwortlichen der Verkehrsbetriebe nahelegt, die Mitnahme von E-Scootern in Bussen und Bahnen aus Brandschutzgründen zu verbieten. Dieser Empfehlung sind inzwischen zahlreiche Verkehrsunternehmen gefolgt, darunter in München, Bonn oder Dortmund. Die Mitnahme von Pedelecs bleibt erlaubt.

„Die Entscheidung über die Mitnahme von E-Scootern im ÖPNV obliegt den Betriebsverantwortlichen, die bei ihren Sicherheitsabwägungen verschiedenste Aspekte in Betracht ziehen müssen“, sagt Goebelt. „Dennoch sehen wir ein Mitnahmeverbot kritisch, da E-Scooter über ein vergleichbares Sicherheitsniveau wie Pedelecs verfügen und mit der unabhängigen Drittprüfung als Voraussetzung für die Allgemeine Betriebserlaubnis eine zusätzliche Sicherheitsebene eingezogen ist.“

E-Scooter haben sich in den vergangenen Jahren als Bestandteil des „intermodalen Verkehrs“ etabliert, bei dem verschiedene Verkehrsmittel auf dem Weg zum Ziel kombiniert werden. „Der überwiegende Teil der in Deutschland gefahrenen E-Scooter wird privat angeschafft und genutzt, um Strecken auf der ‚letzten Meile‘ zurückzulegen. Das sind Wege hin zu oder weg von Bahnhöfen oder Bushaltestellen“, sagt Goebelt. Ein Mitnahmeverbot in Bussen und Bahnen sei daher ein starker Einschnitt, der sorgfältig abgewogen werden müsse. „Die TÜV-Organisationen stehen für einen konstruktiven Dialog mit den Verkehrsunternehmen zur Verfügung“, sagt Goebelt. Dabei könnten sie ihre praktischen Erfahrungen aus der Prüfpraxis von E-Scootern und der Brandschutzbegutachtung in U-Bahn-Systemen (Fahrzeuge und Infrastruktur) einbringen. Darüber hinaus setzt sich der TÜV-Verband dafür ein, dass bei der anstehenden Novellierung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung die normativen Anforderungen von E-Scootern und Pedelecs weiter angeglichen werden. Goebelt: „Gemeinsames Ziel muss es sein, das Brandrisiko von batteriebetrieben Fahrzeugen auf ein Minimum zu reduzieren.“

In diesem Zusammenhang warnt der TÜV-Verband ausdrücklich vor so genannten „Grauimporten“. „Käufer:innen von E-Scootern sollten unbedingt auf die Allgemeine Betriebserlaubnis achten“, sagt Goebelt. „E-Scooter ohne ABE oder Einzelbetriebserlaubnis sind nicht für die Nutzung auf deutschen Straßen zugelassen, wurden nicht unabhängig geprüft und es fehlt somit der Nachweis der geltenden Sicherheitsanforderungen.“

Fachliche Einschätzung des TÜV-Verbands

E-Scooter benötigen eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), bevor sie in Deutschland am öffentlichen Straßenverkehr gemäß Zulassungsbestimmungen teilnehmen dürfen. Grundlage für die vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erteilte ABE ist die „Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen (eKFV) am Straßenverkehr“ vom 06. Juni 2019. Die ABE oder die Einzelbetriebserlaubnis wiederum ist Voraussetzung für die verpflichtende Ausstellung eines Versicherungskennzeichens.

In Bezug auf die Batteriesicherheit verweist die eKFV auf eine Norm, die ebenfalls für Pedelecs gültig ist: „§7, Punkt 8.: Elektrokleinstfahrzeuge müssen so beschaffen sein, dass ihre Batterien den Sicherheitsanforderungen des Kapitels 4.2.3 der DIN EN 15194:2018-11 entsprechen“. Das heißt, dass E-Scooter-Batterien grundsätzlich die gleichen elektrischen Anforderungen erfüllen müssen wie Pedelecs.

Lediglich bei der mechanischen Festigkeit gibt es einen Unterschied: Neben den Anforderungen in Kapitel 4.2.3 der DIN EN 15194 gibt es hinsichtlich der Batterie in Kapitel 4.2.10 weitere Prüfvorgaben zur mechanischen Festigkeit. Hier wird je nach Verbau der Batterie eine für E-Scooter-Batterien unkritische Schlagenergie an 3 Positionen aufgebracht oder ein Fallversuch aus 0,9 Meter Höhe durchgeführt. Der Fallversuch wird nur bei herausnehmbaren Batterien durchgeführt. Der Nachweis zur Batteriesicherheit kann bei beiden Fahrzeugarten (Pedelecs und eKFV-Fahrzeuge) alternativ durch die DIN EN 50604-1 erfolgen. Mit der angekündigten Novelle der eKFV sollte eine Angleichung der Sicherheitsanforderungen für Batterien von E-Scootern und Pedelecs erfolgen.

Von den TÜV-Organisationen werden derzeit für die ABE eines E-Scooters unter anderem folgende Prüfungen der Batterien durchgeführt:

  • Motorkurzschlusstest, auf dem Prüfstand oder auch während der Fahrt
  • Kurzschlusstest an vollständig geladener Batterie
  • Überladungstest (Ladedauer erheblich erhöht)
  • Kontrolle der Batterieanschlüsse gegen unbeabsichtigten Kurzschluss
  • Blockade-Test des Antriebssystems

Zusätzlich zu diesen Prüfungen wird von den Prüforganisationen kontrolliert, ob entsprechende Prüfungen auf Zell- und Packebene nach den UN 38.3 Transportanforderungen durchgeführt und positive Ergebnisse nachgewiesen wurden.

Europäische Regelungen: Einheitliche Sicherheitsanforderungen für die Zulassung von E-Scootern im Straßenverkehr innerhalb der EU gibt es nicht. Die Nationalstaaten haben daher eigene Gesetze und Verordnungen mit sehr heterogenen Sicherheitsanforderungen auf den Weg gebracht.

Weitere Informationen sind abrufbar unter: www.tuev-verband.de/mobilitaet/neue-mobilitaet/shared-mobility (opm)

Foto: Christian Bueltemann/Pixabay