Wer seit Mitte September 2025 mit dem Auto, Motorrad oder Wohnmobil in Griechenland unterwegs ist, sollte sich unbedingt mit den neuesten Verkehrsvorschriften vertraut machen. Das Auswärtige Amt warnt eindringlich davor, die Regeln auf die leichte Schulter zu nehmen.
Von HB-Redakteurin Maria Vlachou
Aktuell – Bereits kleine Vergehen können zu hohen Bußgeldern, zur Beschlagnahmung von Kennzeichen oder gar zum zeitweisen Verlust des Führerscheins führen.
Besonders hervorzuheben ist eine neue Geschwindigkeitsbegrenzung in sogenannten „Residential Areas“. Dabei handelt es sich um enge Straßen und Gassen in Wohnvierteln, in denen Autofahrer höchstens 30 km/h fahren dürfen. Für Urlauber ist das Problem: Nicht immer sind diese Bereiche klar erkennbar oder ausreichend ausgeschildert. Wer trotzdem zu schnell fährt, riskiert Strafen, die deutlich über dem Niveau deutscher Bußgelder liegen.
Auch beim Abstellen des Fahrzeugs ist Vorsicht geboten. Die Polizei geht rigoros gegen Falschparker vor. Ein in Deutschland kaum vorstellbarer Vorgang ist dabei gängige Praxis: Werden Autos verbotenerweise abgestellt, nimmt die Polizei kurzerhand die Kennzeichen ab. Ohne diese darf das Fahrzeug nicht weiter genutzt werden. Betroffene müssen dann nicht nur die Geldstrafe begleichen, sondern sich auch auf Wartezeiten von mehreren Wochen einstellen, bis die Schilder zurückgegeben werden.
Zudem gilt eine Besonderheit beim Halteverbot: Verkehrsschilder mit einer einzelnen senkrechten Linie untersagen das Parken in ungeraden Monaten, während zwei Linien für gerade Monate stehen. Urlauber, die diese Regel übersehen, geraten schnell in Schwierigkeiten.
Die Promillegrenze liegt bei 0,5. Noch strenger sind die Vorschriften für Fahranfänger, Motorradfahrer und Berufskraftfahrer: Für sie gilt ein absolutes Alkoholverbot. Wer gegen diese Regel verstößt, muss mit besonders hohen Strafen und sogar einer Gefängnisstrafe im Wiederholungsfall rechnen.
Ein weiterer Unterschied zu Deutschland betrifft den Kreisverkehr. Hier gilt nicht – wie gewohnt – die Vorfahrt für Fahrzeuge, die sich bereits im Kreisel befinden. Stattdessen haben die Einfahrenden Vorrang, sofern keine anderslautenden Schilder vorhanden sind. Für deutsche Autofahrer ist das gewöhnungsbedürftig und oft ein Grund für abruptes Abbremsen.
Seit Mai 2025 ist Wildcampen in Griechenland nahezu unmöglich geworden. Ob an Stränden, Küsten, archäologischen Stätten oder in Wäldern: Zelte, Wohnwagen und Wohnmobile sind dort strikt verboten. Auch wer sein Fahrzeug in Wohngebieten länger als 24 Stunden am Straßenrand abstellt, muss mit Bußgeldern rechnen.
Besonders drastisch sind die Maßnahmen bei Verstößen gegen grundlegende Verkehrsvorschriften. Dazu zählen das Fahren ohne Helm, Missachtung der Anschnallpflicht, Telefonieren am Steuer oder Alkohol am Steuer. In solchen Fällen können Führerscheine eingezogen und erst nach Ablauf einer Sperrfrist wieder ausgehändigt werden.
Für Urlauber bringt das ein weiteres Problem: Wer das Land bereits verlassen hat, erhält seinen Führerschein nur über Umwege zurück. Zunächst wird das Dokument an die deutsche Botschaft oder das Konsulat geschickt, von dort an das Kraftfahrt-Bundesamt. Dieser Prozess kann Wochen oder sogar Monate dauern. Eine direkte Zusendung an die Heimatadresse ist ausgeschlossen.
Darüber hinaus weist das Auswärtige Amt darauf hin, dass das Mitführen einer bloßen Kopie des Führerscheins nicht ausreicht. Urlauber müssen stets das Originaldokument bei sich haben, andernfalls droht ein Bußgeld.
Die verschärften Regelungen sollen die Verkehrssicherheit erhöhen – sie können für uninformierte Touristen jedoch schnell zu einer kostspieligen Falle werden. Experten empfehlen daher, sich vor Reiseantritt gründlich mit den Vorschriften vertraut zu machen, im Zweifel nachzufragen und besonders vorsichtig zu fahren. Wer die Regeln kennt und einhält, kann seinen Urlaub unbeschwert genießen. (mv)
