Die Europäische Kommission hat beschlossen, Griechenland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land die erforderlichen Maßnahmen zur Konzeption und Veröffentlichung von Verfahren der leistungsbasierten Navigation (Performance Based Navigation, PBN) an griechischen Flughäfen gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1048 der Kommission (im Folgenden „PBN-Verordnung“) nicht umgesetzt hat.
Aktuell – Mit der Durchführung der PBN-Verordnung ergeben sich Vorteile in Bezug auf Sicherheit, Kapazitäten, Umweltverträglichkeit und Kosteneffizienz. Der Einsatz moderner Technologien und Verfahren im Flugverkehrsmanagement (Air Traffic Management, ATM) erhöht die Sicherheit und bietet bessere Instrumente für Fluglotsen und Piloten. Dies wird die Kapazitäten des griechischen Luftraums und der griechischen Flughäfen erhöhen, woraus sich weniger Verspätungen ergeben. Die Umsetzung der fehlenden PBN-Anflugverfahren ermöglicht vertikale Führung für die Piloten, was ihre Lageerfassung verbessern wird. Diese neuen Möglichkeiten werden die Sicherheit und den Anflug von Flughäfen insbesondere bei geringer Sicht verbessern.
Griechenland hat die bis Dezember 2020 vorzunehmende Veröffentlichung der erforderlichen PBN-Anflugverfahren für 44 Pistenenden versäumt. Jede Piste hat je nach Richtung, die ein Pilot bei der Nutzung einer Piste einschlägt, zwei Pistenenden. Die Antworten der griechischen Behörden auf das Aufforderungsschreiben der Kommission vom April 2024 und die mit Gründen versehene Stellungnahme vom Dezember 2024 enthielten weder zufriedenstellende Nachweise für die Umsetzung der PBN-Anflugverfahren an griechischen Flughäfen noch für die Umsetzung der Abhilfemaßnahmen, die von Griechenland vorzunehmen gewesen wären.
Die Kommission erkennt zwar die von den griechischen Behörden zur Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen bislang unternommenen Anstrengungen an, betrachtet die Fortschritte diesbezüglich allerdings als unzureichend, weswegen sie Griechenland nun vor dem Gerichtshof der Europäischen Union verklagt.
Hintergrund
Die PBN-Verordnung zielt darauf ab, Flugverkehrsstrecken und Anflugverfahren zu optimieren. Durch die Erbringung von Flugverkehrsmanagement- und Flugsicherungsdiensten unter Verwendung leistungsbasierter Navigation (PBN) können sich Vorteile in Bezug auf Sicherheit, Kapazitäten, Umweltverträglichkeit und Kosteneffizienz ergeben. Die Umsetzung von PBN-Anflugverfahren ermöglicht Piloten eine Landung mit vertikaler Führung, wodurch die Sicherheit und der Anflug von Flughäfen insbesondere bei geringer Sicht weiter verbessert werden. (opm)
