Die Genehmigungspflicht von Fasssaunen variiert von Bundesland zu Bundesland. wellnessfuerdraussen hat in einem ausführlichen Beitrag genau erklärt, welche Regelungen in welchem Bundesland herrschen.
Wellness – Die Fasssauna wird immer beliebter in deutschen Gärten. Gerüchte, das Saunamodell benötige keine Genehmigung, halten sich hartnäckig.
Wellnessfuerdraussen hat einen Blick auf die komplexen Regelungen der einzelnen Bundesländer geworfen, um Kundinnen und Kunden bei Entscheidungsfindung und Planung zu unterstützen.
Baugenehmigung für Fasssauna – die allgemeine Rechtslage in Deutschland
Es gibt keine bundeseinheitliche Regelung, die den Umgang mit einer Fasssauna im Außenbereich regelt. Stattdessen geben die regionale Bauordnung und der kommunale Bebauungsplan Rahmenbedingungen vor.
Sandboden oder Rasen eignen sich häufig nicht als Untergrund für das beliebte Saunamodell. Ein Beton- oder Steinfundament ist optimal, da die Sauna komplett gerade steht und vor der Feuchtigkeit des Untergrunds geschützt ist. Bereits für das Fundament kann eine Baugenehmigung erforderlich sein.
Die Errichtung einer Fasssauna wird als Gebäudeneubau betrachtet. Die Genehmigungspflicht unterscheidet sich je nach Region und ist vom Flächenbedarf abhängig. So liegt beispielsweise die genehmigungsfreie Maximalgröße in Bayern und Brandenburg bei bis zu 75 m², in Rheinland-Pfalz bei bis zu 50 m² und in weiteren Bundesländern bei 30 m² oder nur 10 m².
Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte sich vorab in der Bauordnung und direkt bei der lokalen Baubehörde oder der Stadtverwaltung informieren.
Besondere Bestimmungen für Fasssauna mit Holzofen
Eine Fasssauna kann mit einem Holzofen oder elektrisch beheizt werden.
Ein Holzofen bietet mit Aufgüssen besonderen Komfort, weshalb sich viele Personen für solch einen Ofen entscheiden. Ein Holzofen muss als Sonderfeuerstätte spezielle Brandschutzregeln erfüllen und ist immer genehmigungspflichtig. Gemäß Bundes-Immissionsschutz-Gesetz (BImSchG) und Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (BImSchV) muss ein Schornsteinfeger die Anlage regelmäßig warten und abnehmen, um einen sicheren und umweltverträglichen Betrieb zu gewährleisten.
Der Betrieb eines Holzofens ohne Abnahme ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit empfindlichen Bußgeldern von bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann. Mit 50 bis 150 Euro liegen die Kosten für die Abnahme im moderaten Bereich. Sobald der Holzofen zulässig und zertifiziert ist, steht der Inbetriebnahme nichts im Weg.
Elektrische Saunaöfen sind nicht genehmigungspflichtig. Falls ein Starkstromanschluss benötigt wird, sollte eine Elektroinstallationsfirma den Anschluss fachgerecht ausführen. Kleinere Saunakabinen mit elektrischen Öfen kommen häufig auch mit Strom aus der haushaltsüblichen Steckdose aus.
Rechtliche Vorgaben geben den Rahmen vor
Ein Holzofen für die Sauna muss sämtliche Anforderungen der DIN EN 15821 und Grenzwertvorgaben der Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (BImSchV) erfüllen.
Die Norm DIN EN 15821 legt wichtige Sicherheitsstandards fest. Dazu gehört beispielsweise die Ausstattung mit einer speziellen Isolierung. Dadurch bleibt die Außentemperatur des Ofens niedrig, was vor Verbrennungen schützt. Eine ausreichende Verbrennungsluftzufuhr stellt sicher, dass der Wirkungsgrad hoch ist und Emissionen auf ein Minimum reduziert werden.
Das Bundes-Immissionsschutz-Gesetz (BImschG) regelt die grundlegenden Anforderungen an Saunaöfen. Im Vordergrund steht die Reduzierung schädlicher Effekte auf die Umwelt. Spezifische Vorgaben zu Anlagen finden sich in der zweiten Stufe der ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutz-Gesetzes (BImSchV II). D
ie Verordnung legt die Anforderungen an Holzöfen fest und regelt, wie Genehmigungsverfahren und Überwachung für Geräte mit Inbetriebnahme nach dem 31. Dezember 2014 erfolgen müssen. Ein Mindestwirkgrad von 73 Prozent und die Einhaltung vorgegebener Grenzwerte für den Ausstoß von Kohlenstoffmonoxid (max. 1,25 g/m³) und Feinstaub (max. 0,04 g/m³) sind zu beachten.
Prüfsiegel wie das CE-Zeichen sind in Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums seit Juli 2013 verpflichtend. Das Siegel zeigt, dass der Holzofen alle Sicherheitsstandards erfüllt. Saunaöfen ohne CE-Siegel dürfen hierzulande nicht auf den Markt gebracht werden. Werden die Vorgaben erfüllt, steht einer entspannten Auszeit in einer sicheren Umgebung nichts im Weg.
Grenzabstand beachten
Die Musterbauordnung regelt die Grenzbebauung. Ein Abstand von mindestens drei Metern zu den Nachbargrundstücken ist das Minimum. Auch hier gibt es Unterschiede – je nach Inhalt des kommunalen Bebauungsplans, der bei der jeweiligen Gemeinde einsehbar ist. Für eine Fasssauna mit Holzofen gelten besondere Regelungen.
Der Abstand zwischen dem Nachbargebäude und dem Schornstein der Sauna muss 15 Meter betragen, zu Wäldern, Moosen und Heiden sollte ein Abstand von mindestens 30 Metern eingeplant werden.
Eine sorgfältige Prüfung aller Vorgaben hilft, Konflikte mit der Nachbarschaft und Bußgeldzahlungen zu vermeiden. Auf kleineren Grundstücken lässt sich der vorgegebene Abstand zum Nachbargrundstück nicht immer einhalten. Eine Rücksprache ist deshalb bei enger Bebauung wichtig.
Den Überblick behalten
Im komplexen Dschungel der rechtlichen Vorschriften kann man schon einmal den Überblick verlieren.
Wellnessfuerdraussen hat detaillierte Informationen zu den Vorschriften im Blogbeitrag “ Fasssauna Genehmigung “ veröffentlicht, um Klarheit zu schaffen und eine umfangreiche Entscheidungsgrundlage zu liefern. Behördliche Genehmigungsverfahren und geltende Vorschriften werden eingehend erläutert.
„Für einen sicheren Betrieb ist es wichtig, dass potenzielle Käufer einer Fasssauna die geltenden Genehmigungspflichten und Vorschriften kennen“, betont Jens Ischebeck, Inhaber von Wellnessfuerdraussen .
Der professionelle Anbieter unterschiedlicher Saunamodelle möchte Kundinnen und Kunden mit seriösen und zuverlässigen Informationen unterstützen und zu einer fundierten Entscheidungsfindung beitragen. (opm)