Was bedeutet es, wenn es heißt: „Die EU hat entschieden“? Oder, wenn etwas „in Brüssel“ festgelegt wurde? Wer hat in diesen Fällen wirklich die Entscheidungen getroffen? Und was hat all das mit dem Alltag in Deutschland zu tun?
Magazin – Der Weg zu einem EU-Gesetz ist nicht immer ganz einfach. Oft heißt es dann verkürzt: „Die EU hat beschlossen“. Was ist damit gemeint? Welche Institutionen arbeiten zusammen, damit ein Gesetz oder eine Verordnung verabschiedet wird? Und wie kann jede Bürgerin und jeder Bürger dabei mitentscheiden?
Wer entscheidet in der EU?
Gesetze in der Europäischen Union müssen sowohl vom Europäischen Parlament als auch vom Rat der Europäischen Union beschlossen werden. Auf diese Weise entscheiden zwei wichtige Gruppen mit: Auf der einen Seite die Bürgerinnen und Bürgern der EU, die gemeinsam das Europäische Parlament wählen. Und auf der anderen Seite die Mitgliedstaaten, deren Fachministerinnen und Fachminister im Rat der Europäischen Union vertreten sind.
Hinzu kommen zwei weitere Institutionen, die bei den Entscheidungen direkt mitwirken: Der Europäische Rat und die Europäische Kommission. Der Europäische Rat besteht aus den 27 Staats- und Regierungschefinnen und -chefs der Mitgliedstaaten. Deutschland wird hier also durch Bundeskanzler Scholz vertreten. Der Europäische Rat legt die politischen Ziele der Europäischen Union fest. Die Europäische Kommission hingegen schlägt neue Gesetze vor. Ihr gehören pro Mitgliedstaat eine Kommissarin oder ein Kommissar an.
Wie kann jede und jeder bei den Entscheidungen der EU mitbestimmen?
Die wohl einfachste Möglichkeit, die Europapolitik mitzubestimmen, ist mit einem Kreuz bei der Europawahl am 9. Juni. Auf diese Weise können in Deutschland alle ab 16 Jahren die Abgeordneten im Europäischen Parlament wählen.
Doch es gibt noch viele weitere Möglichkeiten, Einfluss auf die Ausrichtung der EU zu nehmen. Beispielsweise über den direkten Kontakt zu den Europaabgeordneten. Oder auch über die Europäische Bürgerbeauftragte, den Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments oder über Bürgerinitiativen. Hier lernen Sie acht Möglichkeiten kennen, um in der EU mitbestimmen zu können.
Testen Sie Ihr Wissen: Wie lautet das Motto der EU? Und welches Land entsendet die meisten Abgeordneten in das Europäische Parlament? Hier geht’s zum Quiz: Wie gut kennen Sie die Europäische Union?
Was macht die EU für mich?
Ob Austausch-Programme für junge Menschen, Finanzierung von Radwegen, strenge Vorgaben für hohe Lebensmittelstandards oder großzügige Rückgaberechte für Kundinnen und Kunden. In der Serie „Das tut die EU für mich“ werden weitere ganz konkrete Beispiele gezeigt, wie die EU den Alltag ihrer Bürgerinnen und Bürger positiv beeinflusst.
Weitere Informationen rund um die Europapolitik der Bundesregierung finden Sie auf unserer Schwerpunktseite Europa. (opm)