Hauterkrankungen sind in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung die am häufigsten gemeldeten Erkrankungen bei Erwerbstätigen.
Magazin – „Die Hände sind in Berufen wie dem Friseurhandwerk, in Heil- und Pflegeberufen, auf dem Bau oder in der Metallverarbeitung besonderen Belastungen ausgesetzt: Beispiele sind häufiges Händewaschen, Arbeiten in feuchten Milieus, Kälte oder Hitze, der Umgang mit chemischen und biologischen Substanzen oder mit Erde und Gestein. Aber auch das Tragen von Handschuhen, besonders im Wechsel zu Kontakt mit wässrigen Flüssigkeiten, kann die Haut strapazieren. Hautschutz ist daher unverzichtbar“, erläutert Dr. Wiete Schramm, Arbeitsmedizinerin bei TÜV Rheinland. Die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber hat einen Hautschutzplan zu erstellen und auszuhängen, der auf die speziellen Belastungen am Arbeitsplatz abgestimmt ist und geeigneten Hautschutz zur Verfügung zu stellen.
Hautschutz ist mehr als Hände eincremen nach der Arbeit
Ein Hautschutzplan beeinhaltet Hautschutz, Hautreinigung und Hautpflege und ist häufig auch mit einem Hygieneplan kombiniert.
Sieht der Hautschutzplan die Verwendung einer Hautschutzcreme vor, wird diese vor Arbeitsbeginn, nach den Pausen sowie nach dem Händewaschen auf die sauberen und trockenen Hände aufgetragen. Sie schützt die Haut unter anderem vor der Einwirkung von Arbeitsstoffen, Hauterweichung, Schmutz oder UV-Strahlung und erleichtert die Hautreinigung. Ein Ersatz für Schutzhandschuhe ist sie jedoch nicht. Bei der Händereinigung ist zu beachten, dass jede Hautreinigung die Haut belastet.
Die jeweils schonendste Hautreinigung, die gerade noch den Zweck erfüllt, ist deshalb die beste. Allerdings sollten die Hände nur dann gewaschen werden, wenn es notwendig ist, denn auch häufiges Waschen schadet der Haut. Um den Schutz vor Keimen zu gewährleisten, reicht es oft, die Hände zu desinfizieren, ohne sie vorher zu waschen. Werden die Hände gewaschen, sind gründliches Abtrocknen und das Eincremen mit einem passenden, möglichst duftstofffreien Pflegemittel wichtig.
Nach der Arbeit sorgt die Hautpflege dafür, dass sich die Haut erholen kann, geschmeidig und elastisch bleibt. Pflegecremes geben der Haut Fette und Feuchtigkeit und unterstützen ihre natürliche Barrierefunktion. Die richtige Technik hilft dabei, alle Stellen einzucremen von den Handrücken, über die Seiten, die Handfläche und die Finger bis hin zum Nagelfalz. „In den Unterweisungen und Schulungen zum Hautschutz zeigen wir, wie Hände richtig eingecremt werden. Für Überraschungen sorgt dabei oft ein Test mit einer fluoreszierenden Salbe: Unter Schwarzlicht zeigt sich, wie viele und welche Stellen nicht erreicht wurden“, so Schramm.
Handschuhe richtig verwenden
Handschuhe schützen vor Verschmutzungen, Verletzungen oder aggressiven Stoffen und tragen dazu bei, die Verbreitung von Krankheitserregern zu verringern. Welche Handschuhe verwendet werden, richtet sich nach der Tätigkeit und der benötigten Schutzwirkung. „Einmalhandschuhe sollten aufgrund der Allergiegefahr nach Möglichkeit nicht aus Latex und auf jeden Fall puderfrei sein. Tritt eine Latexallergie auf, kann das auch im Alltag behindern, wenn es zu Kreuzallergien kommt. Betroffene könnten dann plötzlich auch auf Pflanzen wie Ficus Benjamini allergisch reagieren. Aber auch die Tragedauer spielt eine Rolle. Es gilt immer: So kurz wie möglich. Werden flüssigkeitsdichte Handschuhe über Stunden getragen, kann es sinnvoll sein, Baumwollhandschuhe darunter anzuziehen, die den Schweiß aufsaugen.“, rät Schramm.
Betriebsärztliche Betreuung nach Maß
Je nach Tätigkeit ist auch eine arbeitsmedizinische Beratung der Beschäftigten im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge Pflicht, beispielsweise, wenn sie regelmäßig vier Stunden oder mehr Feuchtarbeit leisten oder bei Tätigkeiten mit Isocyanaten oder Epoxidharzen. Bei Feuchtarbeiten von regelmäßig mehr als zwei Stunden oder dem Umgang mit hautsensibilisierenden oder -schädigenden Gefahrstoffen ist eine arbeitsmedizinische Vorsorge durch die Arbeitgeberin bzw. den Arbeitgeber anzubieten. Alle Beschäftigten mit berufsbedingten Hautproblemen können darüber hinaus eine Wunschvorsorge wahrnehmen. Bei diesen Terminen stehen berufsbedingte Belastungen der Haut und geeignete Vorbeugungs- und Schutzmaßnahmen im Mittelpunkt.
Die Füße nicht vergessen!
Auf dem Bau, im Handwerk und auch in Serviceberufen wie der Gastronomie leisten die Füße Schwerstarbeit. Dabei werden über Stunden Sicherheits- oder Arbeitsschuhe getragen. Es kann zu Druckstellen, Hühneraugen oder Erkrankungen wie Fußpilz kommen. Wichtig ist, die Beschwerden zu behandeln und Vorbeugemaßnahmen zu beachten. Dazu gehört, dass die Schuhe bequem passen müssen. Sie dürfen nicht drücken oder reiben. Zur Prävention sollten Arbeitsschuhe und die Innensohlen regelmäßig gelüftet und innen gereinigt oder desinfiziert werden. Zwei Paar Arbeitsschuhe ermöglichen es, dass die Schuhe innen gut trocknen. Die Socken sollten häufig gewechselt werden. „Eine gesunde Haut an Händen und Füßen trägt dazu bei, Fehlzeiten zu reduzieren und Erkrankungen der Haut vorzubeugen. Denn im schlimmsten Fall können Hauterkrankungen dazu führen, dass die Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann“, weiß Schramm.
Quelle:
Unternehmen und Beschäftigte können sich unter folgendem Link über das Angebot zur Arbeitsmedizin von TÜV Rheinland informieren: www.tuv.com/arbeitsmedizin. (opm)