Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Griechenland erneut zu empfindlichen Geldstrafen verurteilt, weil das Land ein früheres Urteil zur Schließung einer problematischen Deponie auf der Insel Zakynthos nicht umgesetzt hat.
Von HB-Redakteurin Maria Vlachou
Aktuell – Nach der Entscheidung in der Rechtssache C-368/24 muss Athen einen Pauschalbetrag von 5,5 Millionen Euro an die Europäische Kommission zahlen. Hinzu kommt ein tägliches Zwangsgeld von 12.500 Euro, das ab der Verkündung des Urteils Anfang Oktober fällig wurde und bis zur vollständigen Umsetzung der alten Verpflichtungen weiterläuft.
Bereits 2014 hatte der Gerichtshof Griechenland wegen massiver Verstöße gegen das EU-Abfallrecht verurteilt (Rechtssache C-600/12). Damals war festgestellt worden, dass eine Deponie auf Zakynthos, gelegen in einem besonders geschützten Naturgebiet, ohne gültige Genehmigung weiterbetrieben wurde. Die Anlage war bereits 2006 abgelaufen, dennoch wurden dort weiterhin Abfälle abgelagert. Der EuGH stellte fest, dass der Standort erhebliche Risiken für die Umwelt und die menschliche Gesundheit birgt. Insbesondere gefährde die Deponie die Lebensräume der geschützten Meeresschildkröten, für die die Insel bekannt ist.
Trotz der damaligen Verurteilung blieb Griechenland über Jahre untätig. Laut Gericht hat das Land weder die erforderlichen Maßnahmen zur Stilllegung der Anlage noch einen Plan für deren Sanierung vorgelegt. Auch ein Betrieb nach EU-konformen Standards wurde nicht sichergestellt. Die Europäische Kommission hatte deshalb 2017 ein weiteres Mahnverfahren eingeleitet, da die Vorgaben aus dem Urteil von 2014 weiterhin nicht erfüllt waren. Noch bis Ende 2017 seien dort Abfälle angenommen worden, heißt es in den Feststellungen des Gerichtshofs.
In seiner jetzigen Entscheidung hebt der EuGH hervor, dass die Sanktionen auch deshalb so hoch ausfallen, weil Griechenland wiederholt gegen EU-Abfallvorschriften verstoßen habe. In mehreren Verfahren sei festgestellt worden, dass das Land Urteile in diesem Bereich nur unzureichend oder verspätet umgesetzt habe. Der erneute Verstoß auf Zakynthos habe sich zudem über einen außergewöhnlich langen Zeitraum erstreckt – mehr als ein Jahrzehnt nach Ablauf der Betriebsgenehmigung.
Der Gerichtshof betont, dass die Strafen nicht nur der Ahndung dienen, sondern auch den Druck auf die Regierung in Athen erhöhen sollen, das Urteil endlich umzusetzen. Die Geldbußen sollen sicherstellen, dass Griechenland seine Verpflichtungen nach europäischem Umweltrecht erfüllt und die Deponie entweder saniert oder endgültig stilllegt. Damit wolle der EuGH nicht zuletzt verhindern, dass weitere ökologische Schäden im Schutzgebiet entstehen, das als Lebensraum seltener Arten gilt.
Die Entscheidung gilt als deutliches Signal an alle EU-Mitgliedstaaten, dass Verstöße gegen Umweltrecht und Verzögerungen bei der Umsetzung von Gerichtsurteilen gravierende finanzielle Folgen haben können. Besonders im Bereich der Abfallwirtschaft, in dem Griechenland bereits mehrfach mit Brüssel in Konflikt geraten ist, erhöht der Gerichtshof damit den Druck auf konsequente Einhaltung europäischer Umweltstandards. (mv)

